Wenn nichts passiert, passiert nichts!

 

Ist das Seesicherheitsgesetzt zu Grabe getragen? 

In den vergangenen Wochen hatte ich die eine und andere Gelegenheit mit der Politik in Berlin zu sprechen. Die Politiker mögen es ja nicht, wenn man von der Politik spricht und damit verallgemeinert. Aber in der Frage der Sicherheit an den deutschen Seegrenzen sind sich die Damen und Herren im Bundestag einig: Wenn nichts passiert, passiert nichts! Die heren Ziele zur Verabschiedung eines Seesicherheitsgesetzes sind vergessen. Die Gesprächspartner, auf die ich getroffen bin, haben mir einhellig bestätigt: „Egal, welche Parteien in der nächsten Bundesregierung vertreten sein werden, das Thema Sicherheit gegen Terroranschläge wird mitnichten in einem Koalitionsvertrag zu finden sein.“

Um von der heiklen Lage abzulenken, musste ich mir wieder Vorträge anhören, wie viel Deutschland doch mit den Auslandseinsätzen gegen den internationalen Terror unternimmt. Ich hielt dann dagegen: Es habe nichts miteinander zu tun hat, wenn Fregatten unter deutscher Flagge am Horn von Afrika Piraten jagen, den selben Kampfschiffen vor der Heimatküste aber jegliche Befugnisse zum Eingreifen in Gefahrensituationen fehlen. Meine Gesprächspartner stimmten mir sogar in meiner Einschätzung zu, dass sich die Lage nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren vom Sommer dieses Jahres noch verschlechtert hat. Bis zu dieser Entscheidung wäre es noch möglich gewesen, dass ein beherzter Verteidigungsminister vom Schlage eines Peter Struck den Einsatz von Waffen gegen einen Terrorangriff hätte befehlen können (um anschließend die Konsequenzen zu tragen). Selbst dieser Weg ist jetzt verlegt, da eine Entscheidung der gesamten Bundesregierung notwendig ist. Übrigens auch darin waren sich meine Gesprächspartner einig: Eine solche Entscheidung binnen weniger Stunden zu bekommen, halten alle für nahezu unmöglich.

Eins hat mich dann doch nicht überrascht: Ich bin immer gebeten worden, niemanden zu zitieren. Warum wohl?

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