Winterruhe

Die sinkenden Temperaturen, die kürzer werdende Tage und das zunehmende Gelb-Rot an den Bäumen kündigen den Herbst an. Und bis zum Winter ist es nicht mehr weit. „Gekapert“ scheint gefühlsmäßig auch in die Winterruhe zu gehen, bevor das Buch dann am 06. Februar 2013 in den Handel kommt. Alles scheint vorbereitet: Das Manuskript steht mittlerweile; sogar die notwendigen Änderungen nach dem Beschluss des BVG zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren sind eingearbeitet. Mit dem Verlag haben wir uns auf das Cover geeinigt (leider darf ich das hier noch nicht veröffentlichen) und ich kenne die Vertriebsmaßnahmen, die der Verlag nach dem Erscheinen des Buches durchführen wird.

Aber aus der Winterruhe wird (glücklicherweise) nichts. Da sind dann doch noch einige Punkte, die ich in den nächsten Wochen angehen werde:

  • Das Thema der Sicherheitspolitik steht bei mir noch ganz oben auf dem Zettel. In der kommenden Woche habe ich die Gelegenheit, in Berlin mit dem einen und anderen Politiker zu sprechen.
  • Die Buchpräsentation am 01. März 2013 in Peenemünde muss noch konkret mit dem Museum abgesprochen werden.
  • Und noch in diesem Jahr muss über die im Januar anlaufende Pressearbeit nachgedacht werden.
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Und was bedeutet der Karlsruher Beschluss für mein Buch?

Ich hatte einige Tage Zeit, mir den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts durch den Kopf gehen zu lassen und mir die Frage zu beantworten: Was bedeutet er für mein (so gut wie) fertiges Buch?

Zuallererst: Ich muss den Plot anpassen! „Gekapert“ basiert auf den Grundprinzipien deutscher Sicherheitspolitik. Die haben sich geändert. Die Bundeswehr darf jetzt auch, unter gewissen Bedingungen, im Inneren Deutschlands eingesetzt werden. Das klingt nach Revolution (nie für möglich Gehaltenes ist jetzt erlaubt), nach gewachsener Sicherheit. Stimmt aber nicht, wie ich feststellen musste. Und genau dieses NICHTS GEÄNDERT deutlich zu machen, reizte mich, die neue Gesetzeslage in mein Buch einzuarbeiten.

Dann aber auch Erleichterung: Die heftigen Reaktionen am vergangenen Freitag, die auf vielen Internetplattformen zu lesen waren, ließen mich schon befürchten, dass eine allumfassende Diskussion zu dem Thema einsetzen würde. Für mich und mein Buch wäre das zu früh gewesen. Deutschland diskutiert die Sicherpolitik und mein Buch ist noch nicht mal gedruckt. Was für eine Katastrophe!

Und schließlich Hoffnung: Das Thema Terrorgefahr in Deutschland und deren Abwehr war seit Mitte der 2000-er Jahre von der Bühne verschwunden; niemand redete davon und die große Politik wartete auf Karlsruhe und die Medien schwiegen. Jetzt hat das Warten ein Ende. Mehrere Minister äußerten sich dahingehend, zu prüfen, welche Schlussfolgerungen aus dem Beschluss des BVG abzuleiten sind. Steht da eine Diskussion ins Haus? Im Bundestagswahlkampf? Nach dem 06. Februar 2013? Mich würde es freuen – mein Buch und ich wären dann mittendrin.

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Karlsruhe erlaubt Waffeneinsatz im Inneren

Das ging jetzt aber doch schnell! Am 30.07.12 hatte ich noch berichtet, dass die Politik sich wieder einmal auf Karlsruhe verlässt und niemand wisse, wann mit einer Entscheidung über den Waffeneinsatz im Inneren zu rechnen sei und heute wird die Entscheidung veröffentlicht.

Da die Hintergründe dieser Präsidiumsentscheidung so manchen überraschen dürfte, möchte ich noch einmal auf meinen Eintrag vom 30.07.12 „Auch bei der Terrorabwehr lässt …“ verweisen.

Auf vielen Internetseiten lässt sich sehr schön die hochschlagende und emotionale Diskussion der Bürger verfolgen. Auf das Für und Wider der Entscheidung aus Karlsruhe möchte ich nicht weiter eingehen. Vielmehr zeigt sich wieder, dass sich die Politik hinter den Richtern versteckt und damit durchkommt. Anstatt aktiv die Sicherheitsprobleme anzugehen, dem Volk die Zusammenhänge zu erklären und um Mehrheiten zu kämpfen, haben die Damen und Herren Volksvertreter den schwarzen Peter nach Karlsruhe geschoben. Und es hat wieder einmal geklappt. Wenn das mehr und mehr der Lauf der Dinge ist, warum lassen wir nicht gleich Karlsruhe regieren und sparen uns Bundesregierung und Bundestag?

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Cover-Vorschläge vom Verlag

Wie versprochen, erhielt ich Ende der vergangenen Woche drei Covervorschläge vom Verlag. Ein Stuttgarter Designbüro entwirft ja immer die Cover für den Gmeiner-Verlag, die allgemein großen Anklang in der Szene finden und schon häufig zu den Preisträgern und Platzierten des Wettbewerbs „bloodycover“ (http://bloodycover.de/) gehörten.

Zwei der drei Entwürfe, die ich bekommen habe, gefielen mir sehr gut, weil sie grafisch schön gestaltet waren und interessante Details zeigten. Leider darf ich die Entwürfe hier noch nicht veröffentlichen – das hole ich sobald wie möglich nach. Aber dennoch habe ich den Verlag gebeten, noch einmal über die Cover zu diskutieren. Im Mittelpunkt des Buches steht ja die „Hans Beimler“ und leider stammen die Details der bisherigen Entwürfe deutlich erkennbar nicht von der „Hans Beimler“. Ich mache mir einfach Sorgen, dass es da bei Lesern, die das Schiff kennen, oder (beim Lesen neugierig geworden sind) es sich im Museum in Peenemünde ansehen, irritiert sind. Ich berichte darüber, wie die Sache ausgeht.

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Der frühe Vogel fängt den Wurm!

Gestern hatte ich mich ja noch gewundert, welche Gründe den Verlag bewegen, so frühzeitig (5 Monate vor Erscheinen des Buches) die Druckdatei „fertig“ zu haben. Die Programmchefin Claudia Senghaas meines Verlages hat es mir erklärt: Erst mit einer weitestgehend fertigen Version des späteren Buches, kann der Verlag Vertriebspartner (besonders wichtig sind da die Verlagsvertreter) und Multiplikatoren ansprechen und schon einmal auf das kommende Buch hinweisen. Von dieser Sicht aus bin ich richtig froh, dass wir (Lektorin und ich) so zügig, aber dennoch gründlich, am Manuskript gearbeitet haben.

In dieser Woche soll auch das Cover kommen – ich bin schon mächtig gespannt.

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Druckdatei ist schon da

Das geht ja unglaublich schnell. Heute kam die Druckdatei des Buches. Damit liegt der Text jetzt schon in dem Format vor, wie er später gedruckt wird. Nun gilt es für mich, ein letztes Mal Korrektur zu lesen.

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Cover (leider) noch nicht da

Eigentlich hatte der Verlag für Juli das Cover zugesagt, das „Gekapert“ ein Gesicht geben sollte. Aber nun scheint es doch noch länger zu dauern. Da hab ich mich hingesetzt und meine Eigenkreation, die ich schon seit einiger Zeit benutze, weiterentwickelt. Entstanden sind die beiden folgenden Varianten:

Variante 1:

Variante 2

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Auch bei der Terrorabwehr lässt die Bundesregierung Karlsruhe entscheiden!

 

Meine Fragen bezüglich des Umgangs der Politik mit dem Seesicherheitsgesetz (SeeSiG) hatte ich auch an Herrn Thomas Kossendy (CDU; Bundestagsabgeordneter; Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verteidigung) gerichtet. Diese hatte er an das Rechtsreferat des BMVg weitergeleitet. Und von dort bekam ich eine sehr informative Antwort, die mir die gegenwärtige Situation klargemacht hat. Im Wesentlichen sind es diese Gedanken:

  • Um juristische Klarheit über den Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr von terroristischen Bedrohungen aus der Luft und von See her zu erlangen, hatten die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Bundesländer Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen sich bereits im Jahre 2005 für eine Änderung des GG (neben der Klarstellung Art. 35 GG sollte auch Art. 87a Abs. GG geändert werden)ausgesprochen. Dazu konnte aber nicht die notwendige 2/3-Mehrheit gewonnen werden.
  • Im Februar 2006 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Entscheidung gegen das Luftsicherheitsgesetz gefällt, womit auch die Arbeiten am SeeSiG eingestellt worden waren.
  • Neben der Verfassungsbeschwerde, die 2006 vom Ersten Senat entschieden worden war, hatten die Bundesländer Bayern und Hessen ein Organstreitverfahren in Bezug auf das LuftSiG in Gang gesetzt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Zuständigkeitsregelung zwischen Bund und Länder, wie sie das LuftSiG vorsieht (den Einsatz der Bundeswehr regelt den Bund; den der Polizei die Länder). Zuständig für das Organstreitverfahren ist nicht der Erste sondern der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. In der mündlichen Verhandlung vom 10. Februar 2010 kündigte der Zweite Senat an, den Bereich der Grenzziehung für die Amtshilfe im Falle des LuftSiG vollständig auszuloten. Die Bundesregierung rechnet deshalb mit einer Grundsatzentscheidung.
  • Am 03. Mai 2011 fasste der Zweite Senat den Beschluss, das Plenum des Bundesverfassungsgerichts anzurufen, weil er von den Rechtsauffassungen des Ersten Senats, die der im Urteil zum LuftSiG vertreten hat, abweichen will. Damit kann mit einer Grundsatzentscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik gerechnet werden. Nur wann, das weiß derzeit niemand.

Auch wenn diese Vorgehensweise einleuchtend klingt, offenbart sie eins: Die Parteien in Berlin sind nicht in der Lage oder willens, eine Entscheidung zu fällen, um offensichtliche Lücken im Sicherheitssystem der Bundesrepublik zu schließen. Aber anstatt zu diskutieren und sich anschließend zu entscheiden, schauen die Politiker wieder einmal nach Karlsruhe und erhoffen von dort eine Lösung präsentiert zu bekommen. Warum erklären wir die Verfassungsrichter nicht gleich zur Regierung? Das würde in diesen Zeiten viel (Steuer-)Geld sparen.

Auch wenn es anders erscheinen mag – für LuftSiG und SeeSiG ist der Bundesminister des Innern verantwortlich (und nicht das BMVg)! Anstatt diese Probleme anzugehen, beschäftigt sich Herr Friedrich mit der Umbesetzung in Führungspositionen deutscher Sicherheitskräfte. Inwieweit er dabei die Bundespolizei, die Behörde die die Hauptlast in Fragen der Terrorabwehr trägt, stärkt oder schwächt, bleibt abzuwarten. Im gegensatz zu einigen anderen Behörden, ist die Bundespolizei in den zurückliegenden Monaten nicht durch Fehlleistungen und Skandale aufgefallen. Da fragt sich der außenstehende Bürger – warum jetzt die Enthauptung der Bundespolizei?

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Geschafft!

 

Das Manuskript hatte ich ja pünktlich zu Ende 2011 beim Verlag eingereicht. Gefolgt waren zwei Lektoratsdurchgänge, bei denen meine Lektorin Claudia Senghaas mir half, zahlreiche Fehler und Unkorrektheiten zu entdecken und auszumerzen. Ende Februar waren wir soweit gesen, dass der Text eigentlich „fertig“ war.

Um die Zeit nicht unnütz verstreichen zu lassen, hatte ich das Manuskript noch an einige Probeleser und Marine-Fachleute gegeben und sie um Verbesserungsvorschläge gebeten. Dabei kamen eine Reihe von wertvollen Hinweisen zusammen.

Nachdem der Text dann beinahe 4 Monate gelegen hatte, habe ich mich noch einmal ans Überarbeiten gemacht. Es ist wirklich sehr hilfreich, wenn ein Manuskript einige Monate noch einmal liegen kann, bevor man sich an die finale Überarbeitung macht. Als Autor gewinnt man den notwendigen Abstand, um auch kleine Ungenauigkeiten aufzuspüren. Danach hatte sich Claudia noch einmal gründlich mit dem Text beschäftigt und ich habe in den vergangenen 10 Tagen eine (vorläufig?) letzte Überarbeitung gestartet. Heute bin ich fertig geworden und habe das Manuskript an den Verlag geschickt.

Demnächst wird auch das Cover fertig werden und dann könnte es eigentlich schlagartig Februar 2013 werden und das Buch erscheinen.

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Wo bleibt ein Seesicherheitsgesetz? Teil 3

 

Nachdem ich unten die Chronologie um die Ereignisse von Luft- und Seesicherheitsgesetz aufgelistet habe, stellt sich die Frage nach dem Warum? Warum wendet sich die Politik nicht den offensichtlichen Sicherheitslücken zu und erlässt wirksame Gestze, die die Terrorgefahr an unseren Küsten wirkungsvoll verringern?

Im Ergebnis einiger Gespräche und meiner Recherchen sehe ich folgende Ursachen:

  1. Großadmiral Alfred von Tirpitz hatte bereits festgestellt: „Die Deutschen stehen mit dem Rücken zur See“. Dieser Satz verdeutlicht, dass die deutsche Politik sich schon immer schwer getan hat, wenn es um maritime Belange ging. Das hat sich bis heute nicht geändert, wie uns nicht nur im Fehlen eines Seesicherheitsgesetz deutlich wird, sondern auch an anderen Beispielen:
    • Die landseitige Anbindung des neuen Jade-Weser-Ports in Wilhelmshafen an ein leistungsfähiges Schienennetz wird nur mit großen Verzögerungen erfolgen. Während der Hafen in diesem Jahr seinen Betrieb aufnimmt, konnten sich Bahn und Bundesregierung erst 2012 auf  die Finanzierung für den zweigleisigen Ausbau der Strecke einigen (!). So hofft man, noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Für die Elektrifizierung fehlt aber immer noch das Geld – sie soll bis 2017 (5 Jahre nach Betriebsbeginn des Hafens!) fertig sein. Gleichzeitig lässt sich Verkehrsminister Ramsauer für den ersten Spatenstich des Bahnhofsausbaus in Bad Reichenhall feiern, der im Rahmen eines 100-Mio.-Programms saniert wird.
    • Oder ein anderes Beispiel: Seit Jahren war unübersehbar, dass in Brunsbüttel dringend eine neue Schleusenkammer gebaut werden muss, um die anderen anschließend sanieren zu können – ansonsten hätte die Stillegung des Kanals gedroht. Die für den Bau notwendigen 300 Mio. EUR wollte der Bund bei der Hasuhaltsplanung 2011 sparen. Erst nach massiven Protesten der regionalen Politik und Wirtschaft, wurden die Gelder bewilligt und im April 2012 konnte der erste Spatenstich vollzogen werden.
  2. Wie bereits unten deutlich wird, sperrt sich insbesondere die SPD gegen eine Grundgesetzänderung, die für einen wirkungsvollen Schutz gegen Terrorismus von See her notwendig ist. Kann man hier von einem Ur-Trauma der SPD sprechen, das die SPD eine „Machtübernahme der Militärs“ befürchten lässt?
  3. Aber wie steht es um die wahren Interessen der CDU auf der anderen Seite? In seiner Verlautbarung vom 09.09.2008 versuchte Herr Schäuble den Eindruck zu vermitteln, dass ein Seesicherheitsgesetz nur am Widerstand der SPD scheitert. Wie ist es aber zu erklären, dass die schwarz-gelbe Koalition in ihrem Koalitionsvertrag von 2009 nicht einmal mehr etwas von einem Seesicherheitsgesetz wissen will?
  4. Offensichtlich benutzen die Politiker (egal welcher Partei) das Scheitern des Luftsicherheitsgesetzes zum willkommenen Anlass, das Seesicherheitsgesetz auch gleich in den Schubladen verschwinden zu lassen. Abgesehen von der Namens-Ähnlichkeit beider Gesetze, gibt es in der Sachlage erhebliche Unterschiede: Wenn man ein Luftfahrzeug, das von Terroristen missbraucht werden soll, bekämpfen will, ist das beinahe zwangsläufig mit dessen Absturz und dem Tod Unschuldiger verbunden. Bei der Bekämpfung eines Schiffes geht es um „Schüsse vor den Bug“,  die nicht zwangsläufig mit einem Totalverlust und dem Töten von Geiseln verbunden sind.
  5. Erschreckend sind auch die Tendenzen, die den Schutz der Seegrenzen weiter schwächen. Während die neuesten „Reformen“ die Marine auf 50 Einheiten und 13.500 Mann reduzieren soll, leistet sich der Bund gleichzeitig eine Wasser- und Schiffahrtsverwaltung mit 15.500 Mitarbeitern!

Es scheint wie immer zu sein: Es muss erst etwas passieren, bevor die Politik reagiert. Wenn es eines Tages einen maritimen Terroranschlag geben sollte, hoffentlich fallen ihm nicht zu viele Menschen zum Opfer.

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