Wo bleibt ein Seesicherheitsgesetz? Teil 3

 

Nachdem ich unten die Chronologie um die Ereignisse von Luft- und Seesicherheitsgesetz aufgelistet habe, stellt sich die Frage nach dem Warum? Warum wendet sich die Politik nicht den offensichtlichen Sicherheitslücken zu und erlässt wirksame Gestze, die die Terrorgefahr an unseren Küsten wirkungsvoll verringern?

Im Ergebnis einiger Gespräche und meiner Recherchen sehe ich folgende Ursachen:

  1. Großadmiral Alfred von Tirpitz hatte bereits festgestellt: „Die Deutschen stehen mit dem Rücken zur See“. Dieser Satz verdeutlicht, dass die deutsche Politik sich schon immer schwer getan hat, wenn es um maritime Belange ging. Das hat sich bis heute nicht geändert, wie uns nicht nur im Fehlen eines Seesicherheitsgesetz deutlich wird, sondern auch an anderen Beispielen:
    • Die landseitige Anbindung des neuen Jade-Weser-Ports in Wilhelmshafen an ein leistungsfähiges Schienennetz wird nur mit großen Verzögerungen erfolgen. Während der Hafen in diesem Jahr seinen Betrieb aufnimmt, konnten sich Bahn und Bundesregierung erst 2012 auf  die Finanzierung für den zweigleisigen Ausbau der Strecke einigen (!). So hofft man, noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Für die Elektrifizierung fehlt aber immer noch das Geld – sie soll bis 2017 (5 Jahre nach Betriebsbeginn des Hafens!) fertig sein. Gleichzeitig lässt sich Verkehrsminister Ramsauer für den ersten Spatenstich des Bahnhofsausbaus in Bad Reichenhall feiern, der im Rahmen eines 100-Mio.-Programms saniert wird.
    • Oder ein anderes Beispiel: Seit Jahren war unübersehbar, dass in Brunsbüttel dringend eine neue Schleusenkammer gebaut werden muss, um die anderen anschließend sanieren zu können – ansonsten hätte die Stillegung des Kanals gedroht. Die für den Bau notwendigen 300 Mio. EUR wollte der Bund bei der Hasuhaltsplanung 2011 sparen. Erst nach massiven Protesten der regionalen Politik und Wirtschaft, wurden die Gelder bewilligt und im April 2012 konnte der erste Spatenstich vollzogen werden.
  2. Wie bereits unten deutlich wird, sperrt sich insbesondere die SPD gegen eine Grundgesetzänderung, die für einen wirkungsvollen Schutz gegen Terrorismus von See her notwendig ist. Kann man hier von einem Ur-Trauma der SPD sprechen, das die SPD eine „Machtübernahme der Militärs“ befürchten lässt?
  3. Aber wie steht es um die wahren Interessen der CDU auf der anderen Seite? In seiner Verlautbarung vom 09.09.2008 versuchte Herr Schäuble den Eindruck zu vermitteln, dass ein Seesicherheitsgesetz nur am Widerstand der SPD scheitert. Wie ist es aber zu erklären, dass die schwarz-gelbe Koalition in ihrem Koalitionsvertrag von 2009 nicht einmal mehr etwas von einem Seesicherheitsgesetz wissen will?
  4. Offensichtlich benutzen die Politiker (egal welcher Partei) das Scheitern des Luftsicherheitsgesetzes zum willkommenen Anlass, das Seesicherheitsgesetz auch gleich in den Schubladen verschwinden zu lassen. Abgesehen von der Namens-Ähnlichkeit beider Gesetze, gibt es in der Sachlage erhebliche Unterschiede: Wenn man ein Luftfahrzeug, das von Terroristen missbraucht werden soll, bekämpfen will, ist das beinahe zwangsläufig mit dessen Absturz und dem Tod Unschuldiger verbunden. Bei der Bekämpfung eines Schiffes geht es um „Schüsse vor den Bug“,  die nicht zwangsläufig mit einem Totalverlust und dem Töten von Geiseln verbunden sind.
  5. Erschreckend sind auch die Tendenzen, die den Schutz der Seegrenzen weiter schwächen. Während die neuesten „Reformen“ die Marine auf 50 Einheiten und 13.500 Mann reduzieren soll, leistet sich der Bund gleichzeitig eine Wasser- und Schiffahrtsverwaltung mit 15.500 Mitarbeitern!

Es scheint wie immer zu sein: Es muss erst etwas passieren, bevor die Politik reagiert. Wenn es eines Tages einen maritimen Terroranschlag geben sollte, hoffentlich fallen ihm nicht zu viele Menschen zum Opfer.

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