Wo bleibt ein Seesicherheitsgesetz? Teil 1

Wie ich bereits weiter unten dargestellt habe, ist die Handlung von „Gekapert“ genau deshalb so realitätsnah, weil es in Deutschland nach wie vor an einem Seesicherheitsgesetz fehlt. Bei genauer Betrachtung ist die Sicherheit Deutschlands gegen terroristische Angriffe als unzureichend einzuschätzen. Woran liegt das? Um die Antwort darauf zu finden, lohnt ein Blick zurück:

  • 11.09.2001: Das Datum der Anschläge auf das World Trade Center in New York gilt als Beginn des vom Westen geführten „Krieg“ gegen den Terrorismus.
  • 30.09. 2001: Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel forderte den verstärkten Einsatz der Bundeswehr im Inneren, um Terrorgefahren abzuwehren. Dazu müsse geprüft werden, ob nicht eine Grundgesetzänderung und -erweiterung oder -klarstellung  erforderlich sei.
  • Juni 2002: Edmund Steuber bekräftigt die Forderung: Deutschland müsse „künftig ergänzend zur Polizei auch die Bundeswehr im Inneren einsetzen, …“ Dafür wollte die Union das Grundgesetz ändern.
  • Dezember 2002: Die Länderinnenministerkonferenz erörtert das Problem bei ihrer Tagung in Bremen. Währen einige CDU-Innenminister dafür plädieren, die Bundeswehr auch bei „Sicherheitskatastrophen“ einzusetzen, lehnen die SPD-Länder eine GG-Änderung ab, nach der die Bundeswehr auch Polizei-Aufgaben übernehmen könnte.
  • 05.01.2003: Ein Sportflugzeug, das zwei Stunden über dem Frankfurter Bankenviertel kreist, versetzt Deutschland in Angst und Schrecken. Ein offenbar verwirrter Mann hatte das Flugzeug entführt und über Funk gedroht, sich auf die Stadt zu stürzen. Bahnhof und Hochhäuser werden evakuiert, Landstraßen und der komplette Flughafen gesperrt. Nachdem Funkkontakt zu dem Piloten hergestellt worden ist, stellt sich heraus, dass der Mann auf den Tod einer amerikanischen Astronautin aufmerksam machen will, die bei dem „Challenger“-Unglück vor Jahren ums Leben gekommen war. Um 17.11 Uhr landete der Pilot sicher auf dem Flughafen.
  • Januar 2003: Das Ministerium des Inneren und das Bundesministerium der Justiz halten den Abschuss von Flugzeugen, die in ein Gebäude gelenkt werden sollen, grundsätzlich für zulässig – ohne die Verfassung ändern zu müssen.
  • September 2003: Anlässlich des zweiten Jahrestags der Anschläge vom 11. September erklärt der damalige Bundesverteidigungsminister Struck (SPD), die Bundeswehr auch zur Abwehr von Terroranschlägen im deutschen Luftraum einsetzen zu wollen. Darüber hinaus sei auch die Abwehr von maritimen Bedrohungen zu überlegen.
  • 05.11.2003: Die Bundesregierung beschließt den Entwurf des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Seitens der Union bestehen Bedenken, ob das Gesetz verfassungskonform ist.
  • 10.04.2004: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, befürwortete eine Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Innern, um Terrorgefahren zu bekämpfen. Er bezweifelt, dass die Bundeswehr zum Beispiel ein Flugzeug abschießen darf, das Terroristen für einen Anschlag missbrauchen wollen. Deshalb solle man „aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit die Verfassung in diesem Punkt ergänzen.“
  • 04.06.2004: Der damalige Verteidigungsminister Dr. Struck erklärt in den „Lübecker Nachrichten“, dass geprüft werde, ob das LuftSiG auch auf Schiffe ausgeweitet werden kann.
  • 09.07.2004: Der Bundesrat befasst sich mit dem LuftSiG und ruft den Vermittlungsausschuss an. In der Folgezeit kommt im Vermittlungsausschuss keine Einigung zustande.
  • 24.09.2004: Die rot-grüne Mehrheit im Bundestag verabschiedet das LuftSiG gegen den Widerstand der Union. Mit der Kanzlermehrheit wird auch der Einspruch des Bundesrats zurückgewiesen.
  • Ende 2004/Anfang 2005: Die Arbeit am Seesicherheitsgesetz (SeeSiG) beginnt.
  • 11.01.2005: Das LuftSiG wird erlassen und am 14.01.2005 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am Folgetag in Kraft.

Damit endet keinesfalls die Geschichte des LuftSiG, sie fängt erst richtig an. Und sie verbindet sich essenziell mit dem Schicksal des Seesicherheitsgesetz.

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