Die folgenden politischen Zusammenhänge sind notwendig, um den Hintergrund des Ostsee-Thrillers zu verstehen. KAdm. a. D. Gottfried Hoch hat mir geholfen, die Wirklichkeit deutscher Sicherheitspolitik zu verstehen.
Das Grundgesetz verbietet den Einsatz den Bundeswehr im Inneren Deutschlands. Dieser Grundsatz, der hinlänglich bekannt ist, hat weitreichende Folgen hinsichtlich der Abwehr terroristische Bedrohungen gegen die deutschen Territorialgewässer. Wie sich die Situation heute darstellt, hat Professor Uwe Jenisch, Honorarprofessor am „Walther-Schücking-Institute of International Law“ in Kiel, in seinem Artikel „Piraterie/Terrorismus – Passagierschifffahrt und Terrorismus – eine unterschätzte Gefahr“ nach meiner Auffassung sehr treffend dargestellt. Dort schreibt er u. a.:
Schließlich bleibt die Frage, welche hoheitlichen Dienste die Terrorabwehr vor deutschen Küsten in die Hand nehmen sollen. Seit 2003 gibt es das fachlich hoch angesehene Havariekommando in Cuxhaven als Bund-Länder-Stelle für die Abarbeitung bereits eingetretener komplexer Schadenslagen wie z.B. Schiffsunfälle mit Personen- und Umweltschäden oder Naturkatastrophen. Für den Terrorfall hat diese Stelle weder Abwehrfunktionen noch Weisungsbefugnisse, aber immerhin ein Maritimes Lagezentrum, in dem alle Bundes- und Länderdienste vertreten sind. Die Bundespolizei verfügt dagegen mit der GSG-9 über eine kleine Eingreiftruppe, aber nicht über bewaffnete interventionsfähige Schiffe und Hubschrauber für alle Situationen. Die Marine kann im Einzelfall Amtshilfe leisten, darf aber militärische Machtmittel nicht einsetzen, denn dafür ist entweder der Verteidigungsfall auszurufen oder ein internationales Mandat mit begleitendem Bundestagsbeschluss herbeizuführen. Es bleibt dann nur das Recht der Bundeswehr zur Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten unmittelbaren Angriff von See aus.
Und weiter schreibt Professor Jenisch:Aber hier stellt sich die Frage, ob im konkreten Fall ein bewaffneter Angriff oder (nur) eine kriminelle Handlung vorliegt, und welche Dienststelle/Ministerium dies zu entscheiden hat und die Verantwortung dafür trägt. Ein Seesicherheitsgesetz, das diese Fälle verfahrensmäßig regelt, gibt es bisher nicht. Somit bleibt unklar, ob und wer im Notfall verantwortlich tätig wird.
Das Seesicherheitsgesetzt fehl bis zum heutigen Tag. Verantwortungsvolle Politiker und Militärs hatten zu Beginn der 2000er Jahre eine Vorlage erarbeitet, die nach dem Luftsicherheitsgesetz in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden sollte. Im Februar 2006 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz in wichtigen Passagen für verfassungswidrig. Das führt auch dazu, dass die Vorlage für das Seesicherheitsgesetz in den Panzerschränken verschwand und seither nicht mehr hervorgeholt wurde.Die Folgen hat Professor Jenisch beschrieben ein konkretes Beispiel, wie es tatsächlich passieren könnte, soll mein Buch zeigen.